Kriterien für Projekte

1. Satzungskontext: Subsidiaritätsprinzip und Westfalen

Die Projekte sollen Westfalen als Region und/oder das Subsidiaritäts­prinzip als solches voranbringen. Dies soll in den Bereichen Wissen­schaft, Forschung, Bildung und Erziehung sowie der Heimatpflege geschehen.

2. Projektziele

Die Förderung des Subsidiaritätsprinzips bedeutet vor allem, dass zum einen die Forschung über dieses gesellschaftliche Organisationsprinzip, zum anderen aber auch seine Vermittlung vorangetrieben werden soll. Es können hier also Forschungs- und Modellprojekte, aber auch didaktische Modelle und öffentlichkeitswirksame Pro­jekte durchgeführt werden. Nach Auffassung der Stiftung beinhaltet dies auch die Förderung bürgerschaftlichen Engagements, also von unten gewachsener Aktivitäten sowie die Förderung der Eigenverantwortung bei Individuen.

In bezug auf das Stiftungsziel der Förderung Westfalens ist die Bandbreite der Pro­jekte größer. Sie sollten Westfalen als Region nach innen und außen bekannter machen und die Identität Westfalens stärken. Dies kann durch die Präsentation kultu­reller Besonderheiten, der Lebensqualität oder anderer herausragender Merkmale der Region geschehen. Auch Projekte, die den Wirtschaftsstandort Westfalen bzw. einzelne Standortfaktoren stärken, kommen in betracht.

Wichtig ist bei den westfalenbezogenen Projekten die Ziel-Mittel-Dimension, d.h. die Fokussierung auf Subsidiarität und bürgerschaftliches Engagement gilt auch hier. Von daher sollten die in erster Linie Projekte Westfalen durch das Engagement der Bürger und durch die Dezentralisierung von Handlungs- und Entscheidungskompe­tenzen fördern.

Wie schon bei der „Zukunftskonferenz Westfalen 2020“ sind für die Stiftung solche Projekte zentral, die Westfalen mittels bürgerschaftlichen Engagements und Subsidiarität voranbringen sollen.

3. Projekttypen

Grundsätzlich kommen sowohl Forschungs- als auch Modell- und Vernetzungspro­jekte in Frage. Sowohl beim Subsidiaritätsprinzip als auch in bezug auf Westfalen kann und muss noch einiges erforscht werden, um sinnvolle Handlungsoptionen zu entwickeln. In Modellprojekten werden einzelne Aspekte des Subsidiaritätsprinzips oder des Westfalengedankens durch spezifische Maßnahmen gefördert, die in dieser Form und/oder Kombination von Maßnahmen noch nicht durchgeführt wurden. Pro­jekttypen müssen nicht in Reinkultur bestehen, es gibt auch Kombinationen. Dabei bietet sich besonders die aus Modell- und Vernetzungsprojekt an, denn ein zentrales Ziel ist es, die Akteure in Westfalen zusammenzubringen, damit sie die Zukunft der Region gemeinsam gestalten. Ebenfalls möglich sind öffentlichkeitswirksame Aktio­nen, die geeignet sind, westfälische Identität oder den Standort Westfalen zu stär­ken.

4. Trägerschaft

Die Projekte sollen von mehreren Trägern getragen werden. Die Stiftung Westfalen-Initiative ist qua Satzung gehalten, in der Regel nur bis zu 50% der Kosten eines Projektes zu übernehmen. Dabei werden geldwerte Leistungen angerechnet.

 

Fragenkatalog zur Beurteilung von Projekten

Die einzelnen Unterpunkte geben die Struktur des potenziellen Pro­jektplans vor, die Fragen sollten nach Möglichkeit alle beantwortet werden.

1. Projekttyp

Handelt es sich um ein Modellprojekt mit Vorbildcharakter, um ein Forschungspro­jekt, ein Vernetzungsprojekt oder eine öffentlichkeitswirksame Aktion?

2. Projektziele

Welche Ziele werden mit dem Projekt verfolgt, m. a. W. was ist der gewünschte Effekt? Inwieweit werden die Ziele dem in § 2 der Stiftungssatzung formulierten Stif­tungszweck gerecht? Soll das Subsidiaritätsprinzip bzw. die Region Westfalen vorangebracht werden?

3. Zielgruppe

An wen richtet sich das Projekt? Wer soll eingebunden oder angesprochen werden? Was soll bei der Zielgruppe bewirkt werden?

4. Umsetzungsmechanismus (Kausalitätsannahme)

Wie soll das Ziel erreicht werden? Welche Maßnahme bewirkt was bei der Ziel­gruppe? Welche Reaktionen werden erwartet?

5. Arbeits- und Zeitplan

Auf welchen Zeitrahmen ist das Projekt ausgelegt?

Welche Arbeitsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Wie bauen sie (logisch) aufeinander auf?

Welcher Arbeitsschritt erfolgt zu welchem Zeitpunkt?

Welcher Arbeitsschritt berührt welchen Aspekt der Zielerreichung?

6. Personalplan

Welcher Personalaufwand ist zur Umsetzung des Projekts notwendig?

7. Finanzplan

Welcher Betrag wird für welchen Posten veranschlagt? Wie hoch sind die Gesamt­kosten des Projekts?

Wie hoch ist der Anteil der Stiftung an den Gesamtkosten?

Welche geldwerten Leistungen, die nicht als Zusatzkosten anfallen (Arbeitskraft aus bestehenden Arbeitsverhältnissen, ehrenamtliche Arbeit), müssen erbracht werden? Mit welchen Beträgen sind sie in etwa zu veranschlagen?

8. Trägerschaft

Welche Organisationen, Institutionen bzw. Personen tragen das Projekt?

Wer übernimmt dabei welche Verantwortung?

Welcher der unter 5. aufgelisteten Arbeitsschritte wird von wem geleistet?

Welcher Personalaufwand (6.) wird von wem abgedeckt?

Welcher der unter 7. aufgeführten Post wird von welchem Träger übernommen?